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Der brasilianische Oberste Richter Flávio Dino hat die sofortige Aussetzung aller gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Verfahren zur Rechtmäßigkeit des Soja-Moratoriums angeordnet. Die Entscheidung umfasst auch Verfahren vor dem Verwaltungsrat für wirtschaftliche Verteidigung (CADE) und bleibt bis zu einer endgültigen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im Verfahren ADI 7774 (Direkte Klage wegen Verfassungswidrigkeit) in Kraft.
Die Maßnahme entspricht einem Antrag des brasilianischen Verbandes der Pflanzenölindustrie (Abiove). Der Verband argumentiert, die Aussetzung sei notwendig, um widersprüchliche Urteile zu vermeiden, während das Gericht den Sachverhalt prüft. Laut Dino könnte die Fortsetzung der Debatte vor den unteren Gerichten angesichts der Relevanz des Themas für die Agrarwirtschaft und deren milliardenschwere Auswirkungen zu „rechtlichen Turbulenzen“ und „schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen“ führen.
Der Gesetzesentwurf ADI 7774 wurde von vier Parteien – PCdoB, PSOL, PV und Rede – eingebracht und stellt das Gesetz 12.709/2024 des Bundesstaates Mato Grosso in Frage. Dieses Gesetz verbietet die Gewährung von Steuervorteilen und die Zuteilung von öffentlichem Land an Unternehmen, die sich an Vereinbarungen wie das Soja-Moratorium halten.
Zunächst setzte der Oberste Bundesgerichtshof (STF) die Wirkung des Gesetzes vollständig aus. Später überdachte Flávio Dino die einstweilige Verfügung teilweise und bestätigte das Verbot von Anreizen mit Wirkung zum 1. Januar 2026. Laut Minister können die Bundesländer ihre eigenen finanzpolitischen Kriterien festlegen, solange sie die nationale Gesetzgebung beachten.
Das Soja-Moratorium ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Unternehmen der Branche, den Kauf von Getreide zu vermeiden, das in Gebieten produziert wurde, die nach Juli 2008 im Amazonasgebiet abgeholzt wurden. Ziel ist es, die mit der Soja-Lieferkette verbundene Abholzung zu stoppen und das Image des Landes auf dem Weltmarkt zu wahren.
Dino betonte, dass es keine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs gebe, die das Moratorium für illegal oder verfassungswidrig halte. Er hob außerdem hervor, dass Entschädigungsmaßnahmen zwischen Unternehmen die Entscheidung des Gerichts abwarten müssten.
Die vorläufige Entscheidung wird im Rahmen einer virtuellen Plenarsitzung des STF zwischen dem 14. und 25. November einer Volksabstimmung unterzogen.
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