Nationaler Cydia pomonella-Präventionsplan tritt in Kraft

Richtlinien empfehlen die Installation und Überwachung von Pheromonfallen in Risikogebieten

30.09.2025 | 16:31 (UTC -3)
Sekretariat für Landwirtschaft
Foto: Fernando Dias
Foto: Fernando Dias

Das Ministerium für Landwirtschaft und Viehzucht (Mapa) hat die Verordnung SDA/Mapa Nr. 1.369/25 veröffentlicht, die den Nationalen Plan zur Prävention und Überwachung von Cydia Pomonella, besser bekannt als Apfelmotte.

Ziel der Maßnahme ist es, die Präventions-, Überwachungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen zu verstärken und sicherzustellen, dass Brasilien seinen seit 2014 international anerkannten Status als schädlingsfreies Land behält.

Cydia Pomonella gilt als eine der größten Bedrohungen für die Apfel- und Birnenproduktion weltweit und könnte bei einer Einschleppung nach Brasilien erhebliche wirtschaftliche Verluste verursachen. Das Ministerium für Landwirtschaft, Viehzucht und Lebensmittelversorgung (MAPA) und die staatlichen Pflanzenschutzbehörden überwachen diesen Schädling an den Eintrittspunkten und in den Produktionsgebieten.

Das Sekretariat für Landwirtschaft, Viehzucht, nachhaltige Produktion und Bewässerung von Rio Grande do Sul (Seapi-RS) gab bekannt, dass es in den Gemeinden Vacaria, Caxias do Sul, Bom Jesus, Arvorezinha und Anta Gorda über 100 Fallen zur Überwachung des Schädlings aufgestellt hat.

„Die Ausrottung von Cydia Pomonella „Es war ein Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen Produzenten, Unternehmen, dem öffentlichen und privaten Sektor, Mapa und den Bundesstaaten Rio Grande do Sul, Santa Catarina und Paraná, die die weltweit erste Ausrottung eines Insekts ermöglichte. Und heute verfügen wir über diesen phytosanitären Schutz gegen den Schädling, der den Apfel- und Birnenexport in mehrere Länder angekurbelt hat“, betont Ricardo Felicetti, Direktor der Pflanzenschutzabteilung bei Seapi.

PNPV-Cydia-Richtlinien

Zu den Richtlinien des Plans gehören die Installation und Überwachung von Pheromonfallen in Hochrisikogebieten, Inspektionen und Verkehrskontrollen an den Einfuhrstellen für Pflanzenprodukte, Gesundheitserziehungsmaßnahmen, technische Schulungen für Inspektoren und Agrarschutzbeamte sowie die Festlegung von Notfallmaßnahmen zur Eindämmung und Ausrottung im Falle möglicher Entdeckungen.

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