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Das Ministerium für Landwirtschaft und Viehzucht (Mapa) hat das System zur Bewertung der Qualität und Verbesserung offizieller Schädlingspräventions- und -bekämpfungsprogramme namens AudiFito eingeführt. Die Maßnahme wurde am Montag (29.) durch die Verordnung SDA/MAPA Nr. 1.373 vom 22. September 2025 im Amtsblatt der Union veröffentlicht.
AudiFito wird landesweite Pflanzenschutzprogramme überwachen und prüfen. Das Sekretariat für Agrarschutz wird über die Abteilung für Pflanzengesundheit und landwirtschaftliche Betriebsmittel für die Koordinierung des Systems verantwortlich sein. Ziel ist es, die Qualität und kontinuierliche Verbesserung der offiziellen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sicherzustellen.
Das System wird in öffentlichen und privaten Einrichtungen auf Bundes- und Landesebene eingeführt, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Pflanzenschutzprogrammen durchführen oder erbringen. Diese Einrichtungen werden als geprüfte Einheiten auf der Grundlage von Indikatoren und regelmäßigen Audits bewertet.
Die Prüfungen werden persönlich oder per Fernzugriff durchgeführt. Zu den bewerteten Kriterien gehören Personal, Infrastruktur, technische und operative Kapazitäten, die Koordination mit relevanten Sektoren und die Einhaltung gesetzlicher Richtlinien. Die Bewertung wird von Teams von Bundesagrarsteuerprüfern durchgeführt, die aus mindestens drei Fachleuten mit agronomischem Abschluss bestehen.
Die Audits werden auf der Agenda der zuständigen Prüfer priorisiert. Je nach Komplexität der Bewertung können sie von mehreren Teams gleichzeitig durchgeführt werden. Experten aus anderen Sektoren können ebenfalls zur Überwachung der Arbeiten hinzugezogen werden.
Die Pflanzenschutzbehörde legt Dauer und Ablauf der Audits fest. Dabei werden Faktoren wie Logistik, räumliche Ausdehnung und technische Komplexität berücksichtigt. Nach dem Besuch haben die Auditoren bis zu 30 Tage Zeit, einen vorläufigen Bericht zu erstellen. Dieses Dokument wird einer technischen Prüfung unterzogen und an die auditierte Einheit weitergeleitet, die gegebenenfalls Anmerkungen dazu abgeben kann.
Der Abschlussbericht wird auf der Website des Landwirtschaftsministeriums veröffentlicht. Die geprüften Einheiten müssen Korrekturmaßnahmenpläne für die festgestellten Probleme entwickeln. Die Bundeslandwirtschaftsaufsicht wird die Pläne bewerten und eine erneute Prüfung durchführen, um die Umsetzung der Korrekturen zu überprüfen.
In jedem Bundesstaat wird es einen AudiFito-Ansprechpartner geben, der von der örtlichen Aufsichtsbehörde ernannt wird. Dieser Prüfer ist für die Überwachung der Qualitätsdaten, die Unterstützung von Audits, die Anleitung von Aktionsplänen und die Information des Pflanzenschutzministeriums verantwortlich.
Das Handbuch mit Methoden und Verfahren wird auf der Website des Ministeriums veröffentlicht. Der jährliche Prüfungsplan wird jeweils Ende November veröffentlicht.
Die Verordnung ist mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft getreten.
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