Landwirtschaftsausschuss stimmt Änderung des Sortenschutzgesetzes zu

Der Text sieht die Erhebung von Lizenzgebühren für Saatgut vor, das für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist

01.10.2025 | 15:21 (UTC -3)
Revista Cultivar

Der Landwirtschaftsausschuss der Abgeordnetenkammer hat am Mittwoch (1.10.) den endgültigen Text des Gesetzentwurfs (PL 1702/19) gebilligt. Der Vorschlag ändert das Sortenschutzgesetz (Gesetz 9.456/1997).

Der verabschiedete Text verlängert unter anderem die Schutzdauer für Sorten im Allgemeinen von 18 auf 20 Jahre und bei Arten mit langen Zyklen wie Weinreben, Obstbäumen, Zierpflanzen, Zuckerrohr und Kartoffeln von 18 auf 25 Jahre.

Der angenommene Text sieht außerdem die Erhebung von Lizenzgebühren für Saatgut vor, das für den persönlichen Gebrauch reserviert ist (aufbewahrtes Saatgut).

Der Vorschlag wird nun zur Analyse an die Ausschüsse für wirtschaftliche Entwicklung sowie für Verfassung und Justiz weitergeleitet.

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