EPA veröffentlicht Bewertungen von Bicyclopyron und Benzovindiflupyr

Maßnahme erfüllt Anforderungen des Endangered Species Act (ESA)

01.10.2025 | 08:04 (UTC -3)
Cultivar Magazine, basierend auf Informationen der EPA

Die US-Umweltschutzbehörde EPA hat die endgültigen biologischen Bewertungen von Pestiziden veröffentlicht. Bicyclopyron e Benzovindiflupyr (Benzovindiflupyr)In den Dokumenten werden die Auswirkungen dieser Produkte auf gefährdete Arten und kritische, durch Bundesgesetze geschützte Lebensräume analysiert. Die Maßnahme steht im Einklang mit dem Endangered Species Act (ESA).

Das Herbizid Bicyclopyron wird zur Unkrautbekämpfung in Nutzpflanzen wie Mais, Weizen, Gerste und anderen Nebenkulturen wie Zitronengras und Rosmarin eingesetzt. Das Fungizid Benzovindiflupyr wird in Raps, Getreide, Baumwolle und Zierpflanzen eingesetzt.

Aufgrund öffentlicher Kommentare, die nach der Veröffentlichung der Entwürfe eingingen, überarbeitete die EPA ihre Ergebnisse. Die abschließende Bewertung zeigt, dass Bicyclopyron:

  • Auf 477 geschützte Arten (27 %) und 443 kritische Lebensräume (47 %) hat es keine Auswirkungen.
  • 300 Arten (17 %) und 105 Lebensräume (11 %) sind wahrscheinlich nicht betroffen.
  • Es betrifft wahrscheinlich 803 Arten (46 %) und 330 Lebensräume (35 %), ohne jedoch eine nennenswerte Bedrohung oder nachteilige Veränderung herbeizuführen.
  • Beeinflusst und bedroht/schädigt wahrscheinlich 155 Arten (9 %) und 73 Lebensräume (8 %).

Benzovindiflupir wiederum:

  • Auf 994 Arten (57 %) und 550 Lebensräume (58 %) hat es keine Auswirkungen.
  • 259 Arten (15 %) und 135 Lebensräume (14 %) sind wahrscheinlich nicht betroffen.
  • Betrifft wahrscheinlich 441 Arten (26 %) und 252 Lebensräume (26 %), ohne nennenswertes Risiko.
  • Beeinträchtigt wahrscheinlich 41 Arten (2 %) und 14 Lebensräume (2 %) und stellt für diese ein Risiko bzw. eine nachteilige Veränderung dar.

Auf Grundlage der Ergebnisse wird die EPA formelle Konsultationen mit den für den Wildtierschutz in den USA zuständigen Umweltbehörden einleiten. Dieser Schritt ermöglicht es den Fachbehörden, technische Stellungnahmen mit Hinweisen auf mögliche Abhilfemaßnahmen abzugeben. Bei Bedarf wird die Behörde Produktregistrierungen oder -kennzeichnungen anpassen.

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