Die Sortenforschung steigert die Produktivität bei Copacol.
Der 35. Feldtag der Genossenschaft brachte 1,5 Teilnehmer zusammen und präsentierte Studien des Landwirtschaftlichen Forschungszentrums.
Nur noch drei Tage bis zum Stichtag: Die Landwirtschaftliche Verteidigung von São Paulo, eine Behörde des Landwirtschaftsministeriums (SAA), erinnert die Zitrusproduzenten daran, dass der Bericht über Zitruskrebs/Greening bis Donnerstag, den 15. Januar 2026, eingereicht werden muss. Der Bericht muss über das computergestützte System für Tier- und Pflanzengesundheitsmanagement (Gedave) übermittelt werden und die Ergebnisse der vierteljährlichen Inspektionen auf Zitruskrebs und HLB/Greening enthalten, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2025 an allen Zitruspflanzen des Betriebs durchgeführt wurden.
Durch die Bereitstellung von Berichten mit Echtdaten erhält das technische Team von Agricultural Defense präzise Informationen zur Verbreitung und Häufigkeit von Schädlingen und kann so phytosanitäre Maßnahmen und öffentliche Maßnahmen gezielter umsetzen.
„Diese Informationen sind unerlässlich, um Maßnahmen zur landwirtschaftlichen Verteidigung zu steuern und die staatliche Politik zu gestalten, stets mit dem Ziel, die hygienische Nachhaltigkeit der Agrarwirtschaft in São Paulo zu gewährleisten. Daher ist es wichtig, dass die Erzeuger den Bericht korrekt ausfüllen und die Ergebnisse der Inspektionen angeben“, betont Veridiana Zocoler de Mendonça, Agraringenieurin und Leiterin des staatlichen Zitrusgesundheitsprogramms.
Mit der Verordnung Nr. 1.326 des Ministeriums für Landwirtschaft, Viehzucht und Versorgung (MAPA) vom 04. Juli 2025 wurde das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung der HLB (PNCHLB) sowie Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Krankheit eingeführt. Im Bundesstaat São Paulo ist die Beseitigung symptomatischer Pflanzen gemäß der Resolution SAA 88 vom 07. Dezember 2021 in Obstplantagen bis zu einem Alter von acht Jahren verpflichtend. Die Überwachung und Bekämpfung des Psyllids erfolgt in allen Obstplantagen unabhängig vom Alter.
Im Bundesstaat São Paulo ist die Übermittlung des Berichts für alle Erzeuger unabhängig vom Alter der Anlagen obligatorisch. Bei verspäteter oder nicht erfolgter Übermittlung unterliegen die Erzeuger den im Staatserlass Nr. 45.211 vom 19. September 2000 vorgesehenen Sanktionen.
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