Das Pestizidgesetz von Mato Grosso wird vor Gericht von Famato unterstützt

Die Organisation behauptet, dass das Gesetz ein Gleichgewicht zwischen landwirtschaftlicher Produktion und Umweltschutz herstelle.

01.09.2025 | 15:28 (UTC -3)
Cultivar Magazine, basierend auf Informationen von Vania Costa

Der Verband für Landwirtschaft und Viehzucht von Mato Grosso (Famato) trat als amicus Curiae in der von der Arbeiterpartei eingereichten direkten Klage wegen Verfassungswidrigkeit gegen das Staatsgesetz Nr. 12.859/2025.

Das Gesetz definiert technische Kriterien für den Einsatz landwirtschaftlicher Pestizide, basierend auf der Grundstücksgröße. Es verbietet außerdem deren Einsatz in dauerhaften Schutzgebieten, gesetzlichen Reservaten und Naturschutzgebieten.

Famato ist überzeugt, dass die Gesetzgebung auf wissenschaftlichen und technologischen Erkenntnissen beruht. Die Organisation betont, dass der planmäßige Einsatz von Pestiziden für Brasiliens Produktivität, Lebensmittelqualität und Wettbewerbsfähigkeit unerlässlich sei. Die Produzenten nutzen bereits moderne Geräte, Klimaüberwachung, Drohnen und Antidriftdüsen – alles Verfahren, die das Kontaminationsrisiko verringern.

Famato-Präsident Vilmondes Tomain erklärte, die Gerichte müssten die Relevanz des Gesetzes für Mato Grosso, einen der weltweit größten Lebensmittelproduzenten, anerkennen. Er erklärte, die Organisation vertrete und verteidige die ländlichen Produzenten, respektiere das Gesetz und schütze die Gesundheit der Bevölkerung mit sozialer und ökologischer Verantwortung.

Tomain betonte, dass die ländlichen Produzenten ein direktes Interesse an der Erhaltung von Boden, Wasser und Biodiversität hätten, da sie auf diese Ressourcen angewiesen seien, um die Produktion und das ländliche Leben aufrechtzuerhalten. Er betonte, dass der Sektor die Gesundheit der Bevölkerung nicht gefährde, sondern Praktiken anwende, die Produktion und Nachhaltigkeit in Einklang bringen.

Der vollständige Text des Staatsgesetzes Nr. 12.859/2025 kann unter dem folgenden Link gelesen werden.

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