Der Agrarsektor von São Paulo verzeichnet einen Exportüberschuss von 16,8 Milliarden US-Dollar
Die Exporte beliefen sich auf 21,15 Milliarden US-Dollar und erreichten 40,3 % der Gesamtexporte des Staates
Die für die Regulierung des Rechtsrahmens für Bioinputs (Gesetz 15.070/2024) zuständige Arbeitsgruppe hat Fortschritte bei der Festlegung der technischen Leitlinien für die Verordnung erzielt. Das Treffen im Ministerium für Landwirtschaft und Viehzucht (MAPA) brachte Vertreter von Regierung, Zivilgesellschaft und Produktionssektor zusammen.
Der brasilianische Verband der Bioinput-Industrie (Abinbio) nahm als Sprecher der von ihm vertretenen brasilianischen Unternehmen teil. Der technische Direktor Artur Soares und der Berater Thiago Queiroz steuerten Analysen zur Registrierung und Kontrolle von Produkten und Betrieben bei.
Unter der Leitung von Edilene Cambraia, Direktorin des Ministeriums für Pflanzengesundheit und landwirtschaftliche Betriebsmittel, diskutierte die Gruppe Anpassungen der Produktklassifizierung und Registrierungsregeln. Der Hauptstreitpunkt betraf die Registrierungspflicht für Inokulantien, die aus bereits zugelassenen Bioinputs gewonnen wurden. Man einigte sich darauf, dass auch Inokulantien registriert werden müssen, allerdings mit einem vereinfachten Verfahren.
Die Arbeitsgruppe diskutierte auch die Beteiligung von Anvisa und Ibama in Fällen, in denen Gesundheits- oder Umweltrisiken bestehen. Dieses Thema wird am 24. Oktober erneut aufgegriffen. Vertreter des Gesundheitsministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Viehzucht und Versorgung (MDIC), der Embrapa und der Zivilgesellschaft nahmen ebenfalls teil.
Der Zeitplan sieht Sitzungen bis zum 25. November vor. An diesem Tag soll die Gruppe die endgültigen Texte vorlegen, die der Verordnung zugrunde liegen. Der Verordnungsentwurf wird zur öffentlichen Konsultation vorgelegt.
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